Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker,
der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2023
Die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2023 zum Stichtag 03.01.2023 durch. Alle tierhaltenden Personen, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse
Die vollständige Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2023 finden Sie in den Schaukästen der Mitgliedsgemeinden. Sie kann auch unter https://www.thtsk.de/downloads/beitragssatzung.pdf abgerufen werden.