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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 1/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
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Amtlicher Teil

Festsetzung über die Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerhebesätze der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ für das Kalenderjahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung

Für die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ werden durch öffentliche Bekanntmachung folgende Grundsteuer (Grdst.) - bzw. Gewerbesteuerhebesätze (GewSt.) festgesetzt:

Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 sind keine Hebesatzänderungen eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.

Bei Bedarf kann der Grundsteuerbescheid in der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ eingesehen oder gebührenpflichtig nachgefordert werden.

Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. S. 2794) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in Höhe der zuletzt erlassenen Bescheide festgesetzt und zu folgenden Terminen fällig:

Regelfälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer für 2023 sind:

Quartalszahler:

15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.

Halbjahreszahler:

15.02.; 15.08.

Jahreszahler:

03.07.

Soweit der Verwaltungsgemeinschaft die Ermächtigung zum Einzug der Forderungen erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen.

Ulf Ryschka

Gemeinschaftsvorsitzender