Es ist Winter. Schnee verzaubert die Landschaft und macht vielen Freude. Er bringt aber auch viel Arbeit und Behinderungen mit sich. Schnee und Glätte sind eine große Herausforderung.
Die Kolleginnen und Kollegen im Winterdienst waren bereits im Dezember stark gefordert. Sie mussten sich starkem Schneefall und auch Glatteis stellen. Allen, die dafür sorgen, dass unser Alltag möglichst schnell wieder wie gewohnt reibungslos „funktioniert“ möchte ich im Namen der Bewohnerinnen und Bewohner des Schwarzatals und unseren Gästen herzlich Danke sagen.
Ab November ist in den Bauhöfen die Winterbereitschaft hergestellt. Die Männer und Frauen im Winterdienst beginnen mit ihrer Arbeit bei Bedarf weit vor 06:00 Uhr. In einigen Fällen sogar ab 04:00 Uhr. Beendet wird die Arbeit erst gegen 22:00 Uhr. Das sind lange Tage.
Für den Einen streut man zu wenig, für den Anderen zu viel - und den Schnee von dem Räumschild will man erst recht nicht auf dem Gehweg oder in der Einfahrt haben! Dieses „Zuschieben“ erfolgt niemals mit böser Absicht. Bei der Geschwindigkeit, mit der der Räumdienst unterwegs ist, ist es leider unmöglich, an jeder Einfahrt die Schneeräumung auszusetzen oder das Räumschild umzuschwenken.
Wenn es plötzlich glatt wird, kommt sofort die Frage: Wo bleibt der Räumdienst? Dass die Kolleginnen und Kollegen selbst erst zu ihrem Betriebshof kommen müssen - und dies bei nicht geräumten und gestreuten Straßen - sehen die wenigsten. Auch wenn die Winterdiensttechnik vom Hof rollt, fahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ungeräumten und glatten Straßen. Weiterhin können die Streu- und Räumdienste nicht gleichzeitig überall sein. Aber auch vorausschauend sind unsere Gemeindearbeiterinnen und -arbeiter: Wenn Glätte gemeldet wird, fahren sie schon vorher raus und streuen, um der Gefahr von glatten Straßen vorzubeugen.
Warum manche Straßen erst spät oder gar nicht geräumt werden, will ich gern erklären: Die Straßen in unseren Kommunen sind meist in drei Prioritäten aufgeteilt. Zuerst werden zentrale Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Straßen mit Busverkehr oder besonders starken Steigungen geräumt (Priorität 1), danach werden Sammelstraßen mit geringerem Verkehrsaufkommen geräumt (Priorität 2) und erst dann alle anderen wie zum Beispiel reine Wohnstraßen - auch Wohnstraßen mit starker Steigung (Priorität 3). Schneit es durchgängig können oft nur wiederholt Straßen in der obersten Priorität geräumt werden, weil man nach dem ersten Durchgang gleich wieder von vorn anfangen muss, um wenigstens die wichtigsten Straßen freizuhalten.
In einigen Gemeinden wurde die TSI (Thüringer Straßeninstandhaltung) für die Winterdienst in den Ortsdurchfahren von Landes- und Kreisstraßen vertraglich gebunden.
Die Kolleginnen und Kollegen sitzen aber nicht nur auf den Fahrzeugen. An vielen Stellen wird der Winterdienst von Hand erledigt. Dies ist insbesondere bei Bushaltestellen, Hydranten, Elektroschaltkästen und kommunalen Wegen der Fall. So wird beispielsweise der Fußweg vom unteren Ort in den oberen Ort in Schwarzburg (Rinneweg) von Hand geräumt.
Eine besondere Herausforderung ist die steilste Ortsstraße Deutschlands in Deesbach. Der Winterdienst bei einer Steigung von 25,3% will erst einmal erbracht werden. Hier bedarf es besonderen Mut.
Die Verwaltungsgemeinschaft hat für verschiedene Orte insgesamt rund 200 Tonnen Streusalz bestellt. In den Gemeinden werden im Schnitt zwischen 10 bis 25 Straßenkilometer geräumt. Allein in der Stadt Schwarzatal wurden seit Beginn des Winterdienstes Mitte November insgesamt etwa vier Tausend Kilometer mit den Winterdienstfahrzeugen im Einsatz zurückgelegt und 45 Tonnen Salz verbraucht. Bei einem Winterdienstumlauf in Schwarzburg legt der neue Traktor der Gemeinde sogar fünfzig Kilometer zurück, in Cursdorf fallen bei einem Umlauf circa dreißig Kilometer an.
Wir alle wissen, dass die Kosten für Diesel aber auch für Streusalz und für Ersatzteile sprunghaft angestiegen sind. Dies trifft auch den Winterdienst. Deshalb gibt es vereinzelt auch Überlegungen, den Winterdienst nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erledigen. Dann erfolgt der Winterdienst generell in Straßen mit Priorität 1.
Ein herzliches Dankeschön an die vielen fleißigen Menschen, die unter widrigen Wetterumständen eine wichtige Arbeit in unser aller Interesse mit viel Engagement erledigen.
Ulf Ryschka
Nicht nur die Kommunen haben im Winter eine Räum- und Streupflicht. Auch die Grundstücks- und Wohnungseigentümer und die Erbbauberechtigten haben Pflichten.
Diese sind in den Straßenreinigungssatzungen der Stadt und der jeweiligen Gemeinden geregelt. Hier eine Zusammenfassung:
| 1. | In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr sind die Gehwege auf einer Breite von etwa 1,5 m zu beräumen und abzustumpfen. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein Streifen von 1,5m entlang der Grundstücksgrenze zu beräumen und abzustumpfen. |
| 2. | Die geräumten Flächen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Gehwegfläche gewährleistet wird. |
| 3. | Für jedes Haus ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,5 m zu räumen. |
| 4. | Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen freizuhalten. |
| 5. | Der zu räumende Schnee bzw. Eisstücke sind außerhalb des Verkehrsraumes abzulagern. |
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass diese Verpflichtungen nicht durch Gemeindearbeiter übernommen werden können. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihrer Räum- und Streupflicht in dem rechtlich vorgegebenen Umfang nachzukommen, organisieren Sie sich bitte Hilfe durch Familienangehörige oder Nachbarn und Freunde. Ist Ihnen auch das nicht möglich, so müssen Sie einen Hausmeisterdienst o. ä. beauftragen.
Um Beachtung wird gebeten.
Im Namen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Ulf Ryschka