Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Rohrbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Mitteilung Haushaltssatzung der Gemeinde Rohrbach

Amtliche Mitteilung

zur Haushaltssatzung der Gemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.11.2023 mit Beschluss-Nr.: 2023/027 die Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 2023/028 das Investitionsprogramm beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Mit Schreiben vom 07.11.2023 wurden die o.g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Diese teilte mit Schreiben vom 23.11.2023 (Az.093.902:51_074(24)_1-03/kdav) mit, dass keine Einwände gegen die öffentliche Bekanntmachung bestehen.

Im Übrigen wurde der Haushalt rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Entsprechend der Vorschriften des § 57 i.V.m. §21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThüKO) wird die Haushaltssatzungen hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.01.2024 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 40, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Rohrbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

276.370 EUR

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

43.920 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

271 v. H.

für sonstige Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 46.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft

Rohrbach, den 27.11.2023

gez.

Carmen Schachtzabel

Bürgermeisterin der Gemeinde Rohrbach

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Rohrbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.