Die Gemeinde Meura hat von der Kirche den Betrieb des Friedhofes Meura übernommen. Daher muss die Gemeinde eine Friedhofsgebührensatzung erlassen. In Kürze wird der Gemeinderat Meura hierzu beschließen.
Diese Satzung und die Kalkulation der Gebühren werden danach durch die Kommunalaufsicht geprüft. Nach der Genehmigung wird sie im Amtsblatt veröffentlicht.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Gemeinderat und der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht werden ab dem Januar 2024 folgende Gebühren gelten:
Grabnutzungs- und Grabverlängerungsgebühr
| Für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte: | |||
| a) | Kindergrab (bis 5 Jahre) | 300,00 Euro | für 20 Jahre |
| b) | Wahlgrab 1-stellig (1 Erdbestattung und bis zu 3 Urnen) | 700,00 Euro | für 20 Jahre |
| c) | Wahlgrab 2-stellig (2 Erdbestattungen und bis zu 6 Urnen) | 1.400,00 Euro | für 20 Jahre |
| d) | Urnenwahlgrab 1-stellig (2 Urnen) | 300 Euro | für 20 Jahre |
| e) | Urnenwahlgrab 2-stellig (4 Urnen) | 600,00 Euro | für 20 Jahre |
| f) | Anonyme Urnenwiese (1 Urne) | 424,00 Euro | für 20 Jahre |
Der Betrag wird als Einmalbetrag erhoben. Darin enthalten sind die Kosten für die Friedhofsunterhaltung und die abschließende Entfernung der Urne.
| Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte: | ||
| a) | Kindergrab | 15,00 Euro /Jahr |
| b) | Wahlgrab 1-stellig | 35,00 Euro /Jahr |
| c) | Wahlgrab 2-stellig | 70,00 Euro/Jahr |
| d) | Urnenwahlgrab 1-stellig | 15,00 Euro/Jahr |
| e) | Urnenwahlgrab 2-stellig | 30,00 Euro/Jahr |
Gebühren für Grabberäumungen
Für die Räumung einer Grabstätte (Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Einfassungen und Gewächsen) nach Ablauf der Ruhezeit / Nutzungszeit oder nach Entziehung des Nutzungsrechtes durch den Friedhofsträger:
| a) | Kindergrabstätte | 130,00 Euro |
| b) | Wahlgrab 1-stellig | 150,00 Euro |
| c) | Wahlgrab 2-stellig | 195,00 Euro |
| d) | Urnenwahlgrab 1-stellig | 115,00 Euro |
| e) | Urnenwahlgrab 2-stellig | 140,00 Euro |
Für die Entfernungen einer Urne (Aufgraben und Verschließen einer Grabstätte) wird eine Gebühr von 20,00 Euro je Urne erhoben.
Friedhofsunterhaltungsgebühr
Die jährlich zu entrichtende Friedhofsunterhaltungsgebühr soll je 15 Euro betragen
Die bereits an die Kirchgemeinde Meura bezahlten Nutzungsrechte gelten bis zu deren Ablauf weiter. Informationen dazu können Sie in der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ bei Frau Botz Tel. 036705- 67433 erhalten.
Katrin Amberg
Bürgermeisterin