Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 1/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen des Einwohnermeldeamtes

Abschaffung des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Als Gründe hierfür wird vom BMI der Abbau von bürokratischem Aufwand, sowie höhere Akzeptanz des Ausweisdokuments weltweit genannt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Wenn Sie mit Ihrem Kind, egal welchen Alters, verreisen möchten, benötigt das Kind dennoch ein eigenes Ausweisdokument, nämlich einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Alle deutschen Reisepässe mit dem ICAO-Symbol auf der Vorderseite des Einbandes sind weltweit verwendbar.

Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Für die Beantragung eines Personalausweises muss ein Zeitraum von ca. 3 Wochen, für die Beantragung eines Reisepasses ein Zeitraum von ca. 4 Wochen von der Beantragung bis zur Aushändigung eingeplant werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.bmi.bund.de.

Ihr Einwohnermeldeamt