Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Sonneberger Straße ab Hausnummer 118 (Reifenservice) bis Markt das halbseitige Parken auf dem Gehweg nicht mehr erlaubt ist. Die entsprechende Beschilderung wurde vor einiger Zeit aktualisiert.
Bitte beachten Sie auch, dass vom Turmweg bis zum Reifenservice weiterhin ein absolutes Halteverbot besteht Grund hierfür ist die bauliche Beschaffenheit des Gehweges bzw. des unterirdischen Gewässers. Die Tragfähigkeit für das Gehwegparken ist nicht mehr gegeben. Wir möchten vermeiden, dass es zu wiederholten Bacheinstürzen kommt.
Wir bitten Sie, sich an die neue Parkordnung zuhalten.
Ordnungsamt
Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“