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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 10/2023
Gemeinde Cursdorf
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Amtliche Mitteilung

zum Haushaltssicherungskonzept 2023 der Gemeinde Cursdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 mit Beschluss-Nr.: 184-33/2023 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mit seinen Anlagen beschlossen. Mit Schreiben vom 26.05.2023 wurde der o.g. Beschluss dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese genehmigte das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Cursdorf mit Schreiben vom 23.08.2023 (Az.: 093.902:16_013(23)_1-03/nheu).

Entsprechend der Vorschriften des § 53 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist das Haushaltssicherungskonzept nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

Hinweis zur Auslegung:

Das Haushaltssicherungskonzept liegt ab 08.09.2023 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstraße 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 207 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Cursdorf ist gem. § 53 a Abs. 4 ThürKO bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes öffentlich zugänglich.

Cursdorf, 29.08.2023

gez. Frank Eilhauer

Bürgermeister

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Cursdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.