Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 10/2023
Stadt Schwarzatal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Stadt Schwarzatal

Gemarkung:

Meuselbach

Flur:

7

Flurstück:

2096, 2097,

2098

wurde eine

[ x ]

Grenzfeststellung

[ x ]

Grenzwiederherstellung

[ ]

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes ( ThürVermGeoG ) vom 16. Dezember 2008 (GVBI.S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 11.09.2023 bis 13.10.2023 zu den bekannten Öffnungszeiten

in den Diensträumen der Stadtverwaltung Schwarzatal, Markt 5, 98744 Schwarzatal eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der oben genannten Vermessungsstelle Widerspruch eingelegt werden.

Neuhag Rwg., den 08.08.2023

H. Stolze

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur