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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 10/2025
Gemeinde Schwarzburg
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Amtliche Mitteilung zur 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Schwarzburg für das Haushaltsjahr 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwarzburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 mit Beschluss-Nr.: 023-06/2025 die 1. Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 024-06/2025 den dazugehörigen Finanzplan 2025 beschlossen.

Mit Schreiben vom 24.06.2025 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Es gab keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, sodass mit Schreiben vom 04.08.2025 (Az.: 093.902:51_082(25)_1_03/kfra) mitgeteilt wurde, dass keine Einwände gegen die Bekanntmachung bestehen.

Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 08.09.2025 bis 19.09.2025 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 206 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung der Gemeinde Schwarzburg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Schwarzburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

972.020 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

129.550 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v. H.

für sonstige Grundstücke (B)

485 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 162.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2025 in Kraft

Schwarzburg, den 08.08.2025

gez. Heike Printz — (Siegel)

Bürgermeisterin der Gemeinde Schwarzburg

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Unterweißbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.