Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 10/2025
Gemeinde Döschnitz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Mitteilung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Döschnitz für das Haushaltsjahr 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 mit Beschluss-Nr.: 011-06/2025 die Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 012-06/2025 den Finanzplan beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Mit Schreiben vom 04.07.2025 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese teilte mit Schreiben vom 28.07.2025 (Az.: 093.902:51_017(25)_1-03/nheu) mit, dass keine Einwände zur Bekanntmachung bestehen.

Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 29.08.2025 bis 12.09.2025 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung der Gemeinde Döschnitz für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Döschnitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

343.296 EUR

und Ausgaben mit

343.296 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

121.250 EUR

und Ausgaben mit

121.250 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

455 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

 — 57.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Schwarzatal, den 04.08.2025

gez. K. Biehl

Bürgermeister der Gemeinde Döschnitz

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Döschnitz schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.