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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 10/2026
Gemeinde Rohrbach
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Amtliche Mitteilung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 mit Beschluss-Nr.: 024-09/2026 die Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 025-09/2026 das Investitionsprogramm beschlossen.Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Mit Schreiben vom 30.07.2026 wurden die o.g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Diese teilte mit Schreiben vom 12.08.2026 (Az.093.902:51_074(26)_1-03/nheu) mit, dass keine Einwände gegen die öffentliche Bekanntmachung bestehen.

Im Übrigen wurde der Haushalt rechtsaufsichtlich geprüft.

Entsprechend der Vorschriften des § 57 i.V.m. §21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThüKO) wird die Haushaltssatzungen hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 114 ThürKO in der Zeit vom 28.08.2026 bis 11.09.2026 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme am selben Ort zur Verfügung gehalten.

Haushaltssatzung der Gemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Rohrbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

326.000 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

91.920 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer 

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

271 v. H.

für sonstige Grundstücke (B)

485 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 54.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

(1)

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

(2)

Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Rohrbach vom 21.01.2025 tritt am 31.12.2025 außer Kraft.

Rohrbach, den 14.08.2026

gez.

Carmen Schachtzabel

Bürgermeisterin der Gemeinde Rohrbach

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Rohrbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.