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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 10/2026
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
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Hinweis zur neuen Grundsteuer B ab dem Jahr 2027

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in Thüringen neue Regelungen für die Grundsteuer. Ziel ist es, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auszugleichen und die Belastung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken gerechter zu verteilen. Die Messbescheide wurden vom Finanzamt Pößneck im Juli 2026 an die betroffenen Steuerpflichtigen verschickt.

Wer ist betroffen?

Die Änderungen betreffen bebaute Grundstücke, also beispielsweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Geschäftsgrundstücke. (Grundsteuer B)

Für unbebaute Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ändert sich nichts. (Grundsteuer A) Für diese Grundstücke erhalten Sie keine neuen Bescheide.

Was müssen Eigentümerinnen und Eigentümer tun?

Nichts. Die Finanzämter berechnen die Grundsteuermessbeträge für die bebauten Grundstücke automatisch neu und versenden die entsprechenden Bescheide.

Ein neuer Antrag oder eine weitere Erklärung ist nicht erforderlich.

Wann kommt der neue Grundsteuerbescheid?

Die bisherigen Grundsteuerbescheide behalten bis Ende 2026 ihre Gültigkeit.

Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ erhält die neuen Daten elektronisch vom Finanzamt und wird Ende 2026 / Anfang 2027 die neuen Bescheide für die Grundsteuer B versenden.

Ändert sich die Höhe der Grundsteuer?

Ja, bei den meisten Grundstücken wird sich der Steuerbetrag ändern.

Im Regelfall gilt:

die Messbeträge für Wohngrundstücke werden sinken,

die Messbeträge für Gewerbe- und Nichtwohngrundstücke werden steigen.

Wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2027 im Einzelfall ausfällt, hängt neben den neuen Messbeträgen vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.

Ob die aktuell geltenden Hebesätze verändert werden - und wenn ja, wie -, entscheiden die Gemeinden in den nächsten Monaten.

Was ist noch zu beachten?

Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate gelten in der Regel weiterhin.

Wer die Grundsteuer per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen erst nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides für das Jahr 2027 anpassen.

Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ bittet darum, bis zum Versand der neuen Grundsteuerbescheide von Anfragen zur künftigen Steuerhöhe abzusehen. Eine Berechnung ist derzeit noch nicht möglich.

Bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner. Das Finanzamt Pößneck hat hierzu eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: 0361 57 3624-780

Fragen zum neuen Grundsteuerbescheid 2027 beantwortet die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ gerne nach dessen Versand.

Ulf Ryschka

Gemeinschaftsvorsitzender