Ab dem 1. Januar 2027 gelten in Thüringen neue Regelungen für die Grundsteuer. Ziel ist es, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auszugleichen und die Belastung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken gerechter zu verteilen. Die Messbescheide wurden vom Finanzamt Pößneck im Juli 2026 an die betroffenen Steuerpflichtigen verschickt.
| • | Die Änderungen betreffen bebaute Grundstücke, also beispielsweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Geschäftsgrundstücke. (Grundsteuer B) |
| • | Für unbebaute Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ändert sich nichts. (Grundsteuer A) Für diese Grundstücke erhalten Sie keine neuen Bescheide. |
| • | Nichts. Die Finanzämter berechnen die Grundsteuermessbeträge für die bebauten Grundstücke automatisch neu und versenden die entsprechenden Bescheide. |
| • | Ein neuer Antrag oder eine weitere Erklärung ist nicht erforderlich. |
| • | Die bisherigen Grundsteuerbescheide behalten bis Ende 2026 ihre Gültigkeit. |
| • | Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ erhält die neuen Daten elektronisch vom Finanzamt und wird Ende 2026 / Anfang 2027 die neuen Bescheide für die Grundsteuer B versenden. |
| • | Ja, bei den meisten Grundstücken wird sich der Steuerbetrag ändern. | |
| • | Im Regelfall gilt: | |
| ○ | die Messbeträge für Wohngrundstücke werden sinken, |
| ○ | die Messbeträge für Gewerbe- und Nichtwohngrundstücke werden steigen. |
| • | Wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2027 im Einzelfall ausfällt, hängt neben den neuen Messbeträgen vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. | |
| • | Ob die aktuell geltenden Hebesätze verändert werden - und wenn ja, wie -, entscheiden die Gemeinden in den nächsten Monaten. | |
| • | Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate gelten in der Regel weiterhin. |
| • | Wer die Grundsteuer per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen erst nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides für das Jahr 2027 anpassen. |
| • | Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ bittet darum, bis zum Versand der neuen Grundsteuerbescheide von Anfragen zur künftigen Steuerhöhe abzusehen. Eine Berechnung ist derzeit noch nicht möglich. |
| • | Bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner. Das Finanzamt Pößneck hat hierzu eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: 0361 57 3624-780 |
| • | Fragen zum neuen Grundsteuerbescheid 2027 beantwortet die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ gerne nach dessen Versand. |
Ulf Ryschka
Gemeinschaftsvorsitzender