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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 11/2023
Gemeinde Deesbach
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Liebe Deesbacher,

nach wie vor herrscht in den Wäldern des Landkreises und der Gemeinden eine sehr kritische Waldschutzsituation.

Unser Kampf gegen den Borkenkäfer ist wie ein Kampf gegen Windmühlen. Immer wenn wir denken, dass ein Gebiet bereinigt ist, kommt das nächste. Teilweise so viel gleichzeitig, dass es auf Grund von Kapazitäten nicht oder kaum schaffbar ist.

Es sind nicht nur die Gemeindewaldgrundstücke betroffen, sondern auch sehr viele Privatgrundstücke. Bei den Nadelbäumen, die von Borkenkäfern heimgesucht werden, besteht weiterhin akuter Handlungsbedarf zur Abwehr größerer Folgeschäden.

Hier sind wir dringend auf eure Mitarbeit angewiesen. Dieses Problem können wir nur gemeinsam lösen.

Auch private Waldbesitzende müssen daher alle sich bietenden Maßnahmen ergreifen, um die Borkenkäferpopulationen zu verringern. Alle Waldbesitzer sind nach Thüringer Waldgesetz unter anderem zu folgendem verpflichtet:

  • Waldschutz nach § 11 ThürWaldG
  • Grundpflicht zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (§ 19 ThürWaldG) nach § 18 ThürWaldG zum Wohle der Allgemeinheit und Schutz vor Schäden
  • Pflicht zur Wiederaufforstung nach § 23 ThürWaldG
  • Erhaltung der Waldbestände nach § 24 ThürWaldG, Verbot von Kahlschlag
  • Nachbarschutz nach § 26 ThürWaldG

Daher bieten wir euch an, dass ihr euch bei Fragen und evtl. gemeinsamen Holzeinschlägen an Frau Liepold oder Herrn Weiss, unseren Revierförster, wenden könnt, um weitere Schädigungen eures und des Gemeindewaldes zu minimieren.

Bei Bedarf stelle ich gern einen Kontakt zu ihm her.

Ihr erreicht mich unter 0175/9305491.

Im Namen des Gemeinderates

Claudia Böhm

Bürgermeisterin