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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 11/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
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Das Einwohnermeldeamt informiert zum § 58c Soldatengesetz - SG

Erhebung von personenbezogenen Daten bei den Meldebehörden

(1) Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

(2) Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf die Daten nur dazu verwenden, Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden.

(3) Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat die Daten zu löschen, wenn die betroffenen Personen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes:

Dienstag:

09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

oder nach tel. Vereinbarung

Einwohnermeldeamt