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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 11/2024
Gemeinde Cursdorf
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wohn- und Sondergebiet „Leimruthe“ mit dem Ziel gefasst, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung sowie einen Campingplatz für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Südosten der Ortslage Cursdorf zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren, so dass ergänzend zum Bebauungsplan mit der Begründung auch eine Umweltprüfung mit Umweltbericht erforderlich wird.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Hierzu werden die Planungsunterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom

18. November 2024 bis einschließlich zum 20. Dezember 2024

auf den Internetseiten der VG Schwarzatal (www.vg-schwarzatal.de) und der Gemeinde Cursdorf (www.cursdorf.com) sowie des Planungsbüros GÖL mbh (www.goel.de) zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Im gleichen Zeitraum werden die Vorentwurfsunterlagen zusätzlich in der

Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal (Markt 5, 98744 Schwarzatal, OT Oberweißbach/Thür. Wald) während der nachfolgenden Zeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

und in der Gemeinde Cursdorf (Ortsstraße 23, 98744 Cursdorf)

Mittwoch

14:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während des o. g. Zeitraumes können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden (z. B. schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift). Elektronische Stellungnahmen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: bauamt@vg-schwarzatal.de.

Cursdorf, den 28. Oktober 2024

Frank Eilhauer

(Bürgermeister)