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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 11/2024
Gemeinde Katzhütte
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Amtlicher Teil

Zweigstelle Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde VG „Schwarzatal“, Gemarkung Katzhütte, Fluren 1, 4 und 6 (Abschnitt Bahnhofstraße 29 bis 77) wurde eine Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

An den folgenden Flurstücken fand eine Grenzwiederherstellung statt:

Flur 1: Flurstücke 21, 23, 217/35, 218/36, 122/37, 173/37, 198/37, 164/39, 165/39, 147/40, 41, 42, 43, 44, 202/45, 156/46, 47, 48, 49, 50, 205/51, 52/1, 192/54, 55, 56, 157/57, 58/1, 58/2, 59, 163/60, 61, 64, 65, 66, 67, 193/68, 194/68, 69, 84, 85, 117, 118

Flur 4: Flurstücke 825/521, 813/522, 810/731

An den folgenden Flurstücken fand eine Grenzwiederherstellung und Grenzfeststellung statt:

Flur 1: Flurstücke 137/25, 162/26, 28, 146/29, 30/1, 30/2, 31/1, 32, 33, 126/34, 62, 63, 79, 80, 81, 82, 155/83, 160/83, 91/1, 92, 93, 94, 95,

Flur 6: Flurstück 925/886

Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 15.11.2024 bis 13.12.2024 in der Zeit:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag

13.00 bis 15.30 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen des

Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld Widerspruch eingelegt werden.

Saalfeld, 28.10.2024

Im Auftrag

Peter Stake

Sachbearbeiter Außendienst-Koordinierung