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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 11/2024
Gemeinde Katzhütte
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Amtlicher Teil

zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Katzhütte für das Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Katzhütte hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 mit Beschluss-Nr.: 028-03/2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 029-03/2024 den dazugehörigen Finanzplan beschlossen.

Mit Schreiben vom 08.10.2024 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Es gab keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, sodass mit Schreiben vom 21.10.2024 (Az.: 093.902:51_037(24)_1_03/kfra) mitgeteilt wurde, dass keine Einwände gegen die Bekanntmachung bestehen.

Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Nachtragshaushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Der Nachtraghaushaltsplan liegt in der Zeit vom 11.11.2024 bis 22.11.2024 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 206 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Katzhütte

für das Haushaltsjahr 2024

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Katzhütte für das Haushaltsjahr 2024

1. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Katzhütte folgende Nachtragshaushaltssatzung :

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Unverändert

§ 3

Unverändert

§ 4

Unverändert

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 200.000,00 € um 153.985,00 € erhöht und damit auf 353.985,00 € neu festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft

Katzhütte, den 22.10.2024

gez. Ramona Geyer

Bürgermeisterin der Gemeinde Katzhütte — (Siegel)

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Unterweißbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.