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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 11/2025
Stadt Schwarzatal
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Amtlicher Teil

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement

und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Ostthüringen

Burgstraße 5

07545 Gera — Gera, 14.08.2025

Bodenordnungsverfahren Silo und

Sickersaftgrube Meuselbach; Az.: 2-8-0464

Einstellung des Bodenordnungsverfahrens Silo und Sickersaftgrube Meuselbach

Nach § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 136 des Gesetzes vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) i.V.m. § 9 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird das vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Gera, am 15.07.2020 angeordnete Bodenordnungsverfahren Silo und Sickersaftgrube Meuselbach (Az.: 2-8-0464) eingestellt.

Begründung

Mit Beschluss vom 15.07.2020 ordnete das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Gera, jetzt Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Ostthüringen für die Flurstücke 2223/2, 2228/2, 2336 und 2465 der Flur 7 in der Gemarkung Meuselbach ein Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz an, um das Grundeigentum und das Eigentum an den baulichen Anlagen neu zu ordnen. Voraussetzung des Verfahrens war dabei der Antrag des Boden- oder Anlageneigentümers und das Nichtzustandekommen einer einverständlichen Lösung zwischen diesen Parteien.

Hier erfolgte die Einleitung des Verfahrens aufgrund des Antrags der Anlageneigentümerin, der „Fleischrind GmbH Oberweißbach“, jetzt umfirmiert zur „Salix Oberweißbach GmbH“. Mit Schreiben vom 08.07.2025 erklärte diese die Antragsrücknahme. Da seitens der Bodeneigentümer keine Anträge auf Neuordnung des Eigentums vorliegen, sind die Voraussetzungen für das Bodenordnungsverfahren nach § 56 i.V.m. § 64 LwAnpG entfallen. Das Verfahren ist deshalb einzustellen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,

Flurbereinigungsbereich Ostthüringen,

Burgstraße 5, 07545 Gera

einzulegen.

gez. Dr. Frauke Anders, Referatsleiterin  —  (DS)

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.