Der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 mit Beschluss-Nr.: 008-03/2024 die Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 009-03/2024 das Investitionsprogramm beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Mit Schreiben vom 11.11.2024 wurden die o.g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Diese teilte mit Schreiben vom 18.11.2024 (Az.093.902:51_013(24)_2-03/nheu) mit, dass keine Einwände gegen die öffentliche Bekanntmachung bestehen.
Im Übrigen wurde der Haushalt rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Entsprechend der Vorschriften des § 57 i.V.m. §21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThüKO) wird die Haushaltssatzungen hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 13.12.2024 bis 27.12.2024 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 40, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
der Gemeinde Cursdorf für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Cursdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.784.856 EUR |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 580.805 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 400 v. H. | |
| für sonstige Grundstücke (B) | 404 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft
Gemeinde Cursdorf, den 21.11.2024
gez. Frank Eilhauer / Bürgermeister
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Cursdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.