Die o.g. betroffenen Gemeinden haben einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt und die Landespolitik eingeschaltet. Als erster Teilerfolg konnte die Verlängerung der Auslegungsfrist erreicht werden.
Die Karten mit den eingezeichneten Überschwemmungsgebieten und die entsprechenden Hinweise des Landesamtes liegen jetzt bis zum 13.11.2025 aus.
Damit können alle Betroffenen ihre
Einwendungen bis einschließlich 12.12.2025 beim
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz,
Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena
schriftlich einreichen.
Die Kommunen werden gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt eine Stellungnahme zu den geplanten Überschwemmungsgebieten erarbeiten.
Weiterhin planen wir, Ihnen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe Sie Ihre Einwendungen begründen können.
Diese Unterlagen können Sie in wenigen Wochen über unsere Homepage (www.vg-schwarzatal.de) herunterladen. Über die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aber auch in den Dienststellen der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Stadt Schwarzatal, Ortschaft Oberweißbach und in Sitzendorf können Sie dieser Unterlagen erhalten.
Die Dokumente werden voraussichtlich ab Ende Oktober 2025 zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen stehen Ihnen neben den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch der Gemeinschaftsvorsitzende und das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal unter der Telefonnummer 036705/67411 oder per Mail unter bauamt@vg-schwarzatal.de zur Verfügung.
Ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister