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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 13/2025
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
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Überschwemmungsgebiete der Schwarza

Verlängerung der Einwendungsfrist

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als verfahrensführende Behörde hat mitgeteilt, dass die Frist für das Vorbringen von Einwendungen und Hinweisen im Verfahren der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten der Schwarza

bis zum 31.Januar 2026 verlängert wurde.

Die Einwendungen, Fotodokumente, Hochwassermarken etc. können sowohl postalisch oder auch per Mail übersendet werden.

Die Einwendungen sind zu richten an:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Referat 41

Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena

oder per Mail an poststelle@tlubn.thueringen.de

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen und Hinweise so konkret wie möglich (Angabe von Gemarkung, Flur, Flurstück, Hinweis,..) erläutert werden sollten. Bei der Vorlage von Fotodokumenten ist der Aufnahmezeitpunkt von großem Interesse. Nur so kann eine entsprechende Prüfung der zu Grunde liegenden Unterlagen und Daten sowie der hydraulischen Berechnung erfolgen und ggfs. eine entsprechende Korrektur der Abgrenzung vorgenommen werden.