Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2022 mit Beschluss-Nr.: 162-29/2022 die Aufhebungssatzung zur Satzung der Gemeinde Cursdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe, mit seinen Anlagen beschlossen.
Mit Schreiben vom 16.01.2023 wurde der o.g. Beschluss dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese bestätigte den Eingang mit Schreiben vom 18.01.2023 (AZ.: 093.020:05_022_013(23)1-03/sege).
Entsprechend der Vorschriften des § 2 Abs. 5 Satz 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) wird die Aufhebungssatzung zur Satzung der Gemeinde Cursdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe öffentlich bekanntgemacht:
zur Satzung der Gemeinde Cursdorf
über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) sowie der §§ 1, 2 und 8 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf am 20.12.2022 die folgende Aufhebungssatzung zur Satzung der Gemeinde Cursdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Gemeinde Cursdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 19.04.2002 veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Bergbahnregion/Schwarzatal“ Nr. 5 vom 10.05.2002, in Gestalt der 2. Änderungssatzung vom 11.06.2012 veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Bergbahnregion/Schwarzatal“ Nr. 6 vom 15.06.2012, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Cursdorf, den 19.01.2023
Gemeinde Cursdorf
gez. Frank Eilhauer
Bürgermeister — -Siegel-
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Cursdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, Nr. 2/ 7. Woche (05. Jahrgang) vom 17.02.2023.