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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 2/2023
Gemeinde Deesbach
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Amtlicher Teil

zur Haushaltssatzung der Gemeinde Deesbach für das Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 mit Beschluss-Nr.: 077-10/2022 die Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 078-10/2022 den Finanzplan beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Mit Schreiben vom 06.12.2022 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese teilte mit Schreiben vom 02.01.2023 (Az.: 093.902:51_014(23)_1-03/kdav) mit, dass keine Einwände zur Bekanntmachung bestehen.

Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 20.02.2023- bis 06.03.2023 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Deesbach

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Deesbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

680.710 EUR

und Ausgaben mit

680.710 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

33.780 EUR

und Ausgaben mit

33.780 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von 113.400 EUR festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Schwarzatal, den 05.01.2023

gez. C. Böhm

Bürgermeisterin der Gemeinde Deesbach

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Deesbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.