Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 mit Beschluss-Nr.: 077-10/2022 die Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 078-10/2022 den Finanzplan beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Mit Schreiben vom 06.12.2022 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese teilte mit Schreiben vom 02.01.2023 (Az.: 093.902:51_014(23)_1-03/kdav) mit, dass keine Einwände zur Bekanntmachung bestehen.
Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 20.02.2023- bis 06.03.2023 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
Haushaltssatzung
der
Gemeinde Deesbach
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Deesbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen | 680.710 EUR |
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| und Ausgaben mit | 680.710 EUR |
und im Vermögenshaushalt
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| in den Einnahmen | 33.780 EUR |
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| und Ausgaben mit | 33.780 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von 113.400 EUR festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Schwarzatal, den 05.01.2023
gez. C. Böhm
Bürgermeisterin der Gemeinde Deesbach
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Deesbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.