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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 2/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
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Sonstiges

Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffinnen und Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe in unserem Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://schoeffenwahl2023.de

Ohne Ihr Engagement geht es nicht. Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann melde dich bei:

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beim Jugendamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Tel.: 03671/823641, https://www.kreis-slf.de/.../jugendschoeffen-dringend...

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Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ am Markt 5, 98744 Schwarzatal, Tel.: 036705 / 67-435