Der Gemeinderat der Gemeinde Döschnitz hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 mit Beschluss-Nr.: 044-11/2022 die Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 045-11/2022 den Finanzplan beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Mit Schreiben vom 08.12.2022 wurden die o.g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese teilte mit Schreiben vom 04.01.2023 (Az.: 093.902.51_017(23)_1-03/kdav) mit, dass keine Einwände zur Bekanntmachung bestehen.
Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs.3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Döschnitz
(Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) i.V.m. der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung -ThürGemHV) erlässt die Gemeinde Döschnitz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 274.750,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 46.470,00 € |
ausgeglichen ab.
§ 2
Der Gesamtbedarf der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 405 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 45.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Döschnitz, den 10.01.2023
Gemeinde Döschnitz
gez. Klaus Biehl — (Siegel)
Bürgermeister
Hinweis zur Auslegung:
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 20.02.2023 bis 06.03.2023 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstraße 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 207 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Döschnitz schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.