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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 2/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
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Amtlicher Teil

zur Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal für das Haushaltsjahr 2023

Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.01.2023 mit Beschluss-Nr.: 088-14/2023 die Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 089-14/2023 den dazugehörigen Finanzplan beschlossen.

Mit Schreiben vom 12.01.2023 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 30.01.2023, eingegangen am 31.01.2023 (Az.: 093.031:811_5012(23)1-03/n.heu).

Entsprechend der Vorschriften des § 57 i. V. m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThüKO) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 20.02.2023 bis 06.03.2023 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der

Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 36 Abs. 1 ThüGKG i. V. m. § 55 Abs. 1 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

1.794.515 EUR

und Ausgaben mit

1.794.515 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

213.550 EUR

und Ausgaben mit

213.550 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

213.200 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

290.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Der ungedeckte Finanzbedarf (Gesamtumlage) beträgt 1.235.700,00 EUR. Demnach wird die Umlage pro Einwohner für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt auf: 140,00 EUR.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Schwarzatal, den 03.02.2023

gez.

Ulf Ryschka

Gemeinschaftsvorsitzender

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.