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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Döschnitz
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Amtliche Mitteilung

Haushaltssatzung der Gemeinde Döschnitz für das Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Döschnitz hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 mit Beschluss-Nr.: 058-14/2023 die Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 059-14/2023 den Finanzplan beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Mit Schreiben vom 13.12.2023 wurden die o.g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese teilte mit Schreiben vom 10.01.2024 (Az.: 093.902.51_017(24)_1-03/nheu) mit, dass keine Einwände zur Bekanntmachung bestehen.

Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs.3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Gemeinde Döschnitz

(Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) erlässt die Gemeinde Döschnitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

329.400,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

40.600,00 €

ausgeglichen ab.

§ 2

Der Gesamtbedarf der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Döschnitz, den 23.01.2024

Gemeinde Döschnitz

gez. Klaus Biehl  — (Siegel)

Bürgermeister

Hinweis zur Auslegung:

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 09.02.2024 bis 23.02.2024 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstraße 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 209 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Döschnitz schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.