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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 2/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
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Bekanntmachung

Festsetzung über die Grundsteuer - bzw. Gewerbesteuerhebesätze der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ für das Kalenderjahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung

Für die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ werden durch öffentliche Bekanntmachung folgende Grundsteuer (GrdSt.) - bzw. Gewerbesteuerhebesätze (GewSt.) festgesetzt:

Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 sind keine Hebesatzänderungen eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet wird.

Bei Bedarf kann der Grundsteuerbescheid in der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ eingesehen oder gebührenpflichtig nachgefordert werden.

Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. S. 2294) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in Höhe der zuletzt erlassenen Bescheide festgesetzt und zu folgenden Terminen fällig:

Regelfälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer für 2024 sind:

Quartalszahler:

15.02.;15.05.;15.08.;15.11.

Halbjahreszahler:

15.02.;15.08.

Jahreszahler:

01.07.

Soweit der Verwaltungsgemeinschaft die Ermächtigung zum Einzug der Forderungen erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen.

Ulf Ryschka

Gemeinschaftsvorsitzender