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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 2/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
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Haushaltssatzung

Amtliche Mitteilung

zur Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal für das Haushaltsjahr 2024

Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.11.2023 mit Beschluss-Nr.: 105-15/2023 die Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 106-15/2023 den dazugehörigen Finanzplan beschlossen.

Mit Schreiben vom 18.12.2023 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Prüfung erfolgte mit Bescheid vom 08.01.2024 (Az.: 093.031:811_5012(24)1-03/n.heu).

Entsprechend der Vorschriften des § 57 i.V.m. 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThüKO) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 12.02.2024 bis 26.02.2024 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 36 Abs. 1 ThürGKG i. V. m. § 55 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.010.360 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

649.160 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 110.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.235.780 EUR festgesetzt. Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird demnach auf 140,00 EUR je Einwohner festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 330.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft.

Schwarzatal, den 15.01.2024

gez.

Ulf Ryschka

Gemeinschaftsvorsitzender

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.