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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Deesbach
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Haushaltssatzung

Amtliche Mitteilung

zur Haushaltssatzung der Gemeinde Deesbach für das Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2023 mit Beschluss-Nr.: 102-12/2023 die Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 103-12/2023 den Finanzplan beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Mit Schreiben vom 20.12.2023 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese teilte mit Schreiben vom 24.01.2024 (Az.: 093.902:51_014(24)_1-03/nheu) mit, dass keine Einwände zur Bekanntmachung bestehen.

Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 12.02.2024 bis 26.02.2024 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Deesbach für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Deesbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

996.800 EUR

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

76.180 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

271 v. H.

für sonstige Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 166.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft

Schwarzatal, den 29.01.2024

gez. C. Böhm

Bürgermeisterin der Gemeinde Deesbach

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Deesbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.