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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Katzhütte
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Öffentliche Zustellung

Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) vom 05.02.2009 in der aktuell gültigen Fassung öffentlich zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 15 Abs. 3 S. 2 ThürVwZVG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“

Steuern

Hauptstraße 34

07429 Sitzendorf