Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am 04.12.2024 mit Beschluss-Nr.: 120-17/2024 die Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 121-17/2024 den dazugehörigen Finanzplan beschlossen.
Mit Schreiben vom 05.12.2024 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichliche Prüfung erfolgte mit Bescheid vom 14.01.2025 (Az.: 093.031:811_5012(25)1-03/n.heu).
Entsprechend der Vorschriften des § 57 i.V.m. 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThüKO) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 07.02.2025 bis 21.02.2025 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.