Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.01.2026 mit Beschluss-Nr.: 122-18/2026 die Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 123-18/2026 den dazugehörigen Finanzplan beschlossen.
Mit Schreiben vom 16.01.2026 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichliche Prüfung erfolgte mit Bescheid vom 26.01.2026 (Az.: 093.031:811_5012(26)1-03/nheu).
Entsprechend der Vorschriften des § 57 i.V.m. 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThüKO) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 06.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 36 Abs. 1 ThürGKG i. V. m. § 55 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.140.440 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 237.586 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 206.638 EUR festgesetzt.
§ 4
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.371.480 EUR festgesetzt. Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird demnach auf 165,00 EUR je Einwohner festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Stadt Schwarzatal, den 27.01.2026
Gez. Ulf Ryschka
Gemeinschaftsvorsitzender
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.