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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 3/2023
Gemeinde Cursdorf
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Amtlicher Teil

über den Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Wohn- und Sondergebiet „Leimruthe“ der Gemeinde Cursdorf

Der Gemeinderat Cursdorf hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wohn- und Sondergebiet „Leimruthe“ mit dem Ziel gefasst, im Bereich eines ehemaligen Bettenhauses im Südosten der Ortslage Cursdorf die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohn- und Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Campingplatz zu schaffen. Damit sollen nicht nur die angestrebten Nutzungen ermöglicht, sondern zugleich ein städtebaulicher Missstand in Form der vorhandenen leerstehenden Gebäude beseitigt werden. Im Rahmen der Erarbeitung der Planungsunterlagen für das Bauleitplanverfahren hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, die nordwestlich gelegene, ehemalige und zurzeit ebenfalls leerstehende Hotelanlage in das Plangebiet des Bebauungsplanes einzubeziehen. Damit wird ein weiterer städtebaulicher Missstand in integrierter städtebaulicher Lage in das Plangebiet einbezogen. Zudem schafft der Bebauungsplan den Regelungsrahmen für die zukünftige Nutzung im Bereich der leerstehenden Hotelanlage. Dabei ist diese Steuerung aufgrund der Größe der Flächen (0,32 ha) und der vorhandenen, von der Umgebung stark abweichenden Art Maß der Nutzung sowie einer weitgehend fehlenden planerischen Vorgabe erforderlich. Zu berücksichtigen sind hierbei auch, dass die Erweiterungsflächen aufgrund der vorhandenen Nutzung nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entsprechen.

Im Bereich der Erweiterungsflächen sollen u. a. die öffentlichen Erschließungsanlagen für das südöstlich gelegene Plangebiet eingeordnet werden. Zudem ist vorgesehen, zur Berücksichtigung des Klimawandels in diesem Bereich öffentliche Grünflächen anzulegen.

Die Erweiterungsfläche ist im Rahmen der weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wohn- und Sondergebiet „Leimruthe“ zu berücksichtigen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 mit Beschluss-Nr. 170-31/2023 den Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Wohn- und Sondergebiet „Leimruthe“ gefasst.

Gemeinde Cursdorf

Bürgermeister Frank Eilhauer  — -Siegel-

Anlage:

Lageplan mit Darstellung der Gesamt- und Erweiterungsflächen