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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Cursdorf
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Amtliche Mitteilung

zur Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 mit Beschluss-Nr.: 075-14/2025 die Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf, mit seinen Anlagen beschlossen.

Mit Schreiben vom 19.01.2026 wurde der o.g. Beschluss dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese bestätigte den Eingang mit Schreiben vom 13.02.2026 (AZ.: 093.020:05_113_013(26)1-03/sege).

Entsprechend der Vorschriften des § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf öffentlich bekanntgemacht:

Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung

Satzung

zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf in der Sitzung vom 18.12.2025 die folgende Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf beschlossen:

§ 1

Aufhebung

Die Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf vom 27.03.1998, veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Bergbahnregion/Schwarzatal“ Nr. 4 vom 09.04.1998, wird aufgebhoben.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Cursdorf

Cursdorf, den 17.02.2026

gez. Frank Eilhauer

Bürgermeister — -Siegel-

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Cursdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, Nr. 3/ 10. Woche (08. Jahrgang) vom 06.03.2026.