Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 mit Beschluss-Nr.: 075-14/2025 die Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf, mit seinen Anlagen beschlossen.
Mit Schreiben vom 19.01.2026 wurde der o.g. Beschluss dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese bestätigte den Eingang mit Schreiben vom 13.02.2026 (AZ.: 093.020:05_113_013(26)1-03/sege).
Entsprechend der Vorschriften des § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf öffentlich bekanntgemacht:
Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung
Satzung
zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf in der Sitzung vom 18.12.2025 die folgende Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Cursdorf vom 27.03.1998, veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Bergbahnregion/Schwarzatal“ Nr. 4 vom 09.04.1998, wird aufgebhoben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Cursdorf
Cursdorf, den 17.02.2026
gez. Frank Eilhauer
Bürgermeister — -Siegel-
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Cursdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, Nr. 3/ 10. Woche (08. Jahrgang) vom 06.03.2026.