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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 4/2026
Gemeinde Deesbach
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Amtliche Mitteilung

zur Haushaltssatzung der Gemeinde Deesbach für das Haushaltsjahr 2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 mit Beschluss-Nr.: 055-07/2025 die Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 056-07/2025 den Finanzplan beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Mit Schreiben vom 17.02.2026 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese teilte mit Schreiben vom 11.03.2026 (Az.: 093.902:51_014(26)_1-03/nheu) mit, dass keine Einwände zur Bekanntmachung bestehen.

Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 02.04.2026 bis 20.04.2026 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal" in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Deesbach für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Deesbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

694.380 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

350.400 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer  

 

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

271 v. H.

 

für sonstige Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 110.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

(1) Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

(2) Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Deesbach vom 18.12.2024 tritt am 31.12.2025 außer Kraft.

Schwarzatal, den 14.03.2026

gez. C. Böhm

Bürgermeisterin der Gemeinde Deesbach

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Deesbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.