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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 4/2026
Gemeinde Döschnitz
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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Döschnitz hat in hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 den Entwurf der Klarstellungs-und Ergänzungssatzung vom 18.02.2026, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, gemäß § 34 Abs. 4 und § 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt (Beschluss Nr. 016-08/2026).

Die Gemeinde Döschnitz beabsichtigt für die weitere Entwicklung der Gemeinde den Innenbereich klarzustellen und geeignete Außenbereichsflächen als Ergänzung einzubeziehen.

Zeitgleich werden Baulücken für die Innenentwicklung definiert.

Nach § 34 Abs. 4 BauGB kann eine Gemeinde die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile als Klarstellungssatzung festlegen. Ebenso können Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Die Klarstellungssatzung definiert den Innenbereich. Dieser nimmt zum einen den Kernbereich der Gemeinde Döschnitz auf und wird durch den Bereich Bockschmiede ergänzt. Zusätzlich wurden insgesamt drei Ergänzungsflächen (E1bisE3) im Rahmen der Ergänzungsatzung definiert. Um den Grundsätzen der Innenentwicklung zu entsprechen, werden ebenso Baulücken definiert, die eine Nachverdichtung innerhalb der zusammenhängenden Bebauung ermöglichen.

Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Döschnitz und die dazugehörige Begründung werden in der Zeit

vom 13. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026

auf der Internetseite der VG Schwarzatal unter www.vg-schwarzatal.de veröffentlicht. Ergänzend können die genannten Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal, Standort Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal während folgender Zeiten

dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt oder per E-Mail an bauamt@vg-schwarzatal.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)".

Döschnitz, den 02.04.2026

Klaus Biehl

(Bürgermeister)

Anlage Entwurf der Klarstellungs- und

Ergänzungssatzung vom 18.02.2026