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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 4/2026
Gemeinde Döschnitz
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Amtliche Mitteilung

zur Haushaltssatzung der Gemeinde Döschnitz für das Haushaltsjahr 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Döschnitz hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 mit Beschluss-Nr.: 014-08/2026 die 1. Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 015-08/2026 den dazugehörigen Finanzplan 2026 beschlossen.

Mit Schreiben vom 09.03.2026 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Es gab keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, sodass mit Schreiben vom 16.03.2026 (Az.: 093.902.51_017(26)_1_03/nheu) mitgeteilt wurde, dass keine Einwände gegen die Bekanntmachung bestehen.

Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 15.04.2026 bis 29.04.2026 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal" in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 210 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Döschnitz für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Döschnitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

357.245 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

162.200 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 56.650 EUR festgesetzt.

Dabei handelt es sich um das Kreditkontigent aus dem ThürKIpG 2026 - 2029 (Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz 2026 bis 2029).

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer  

 

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v. H.

 

für sonstige Grundstücke (B)

455 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 59.540,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Damit tritt die Hebesatzsatzung aus 2025 außer Kraft.

Gemeinde Döschnitz, den 17.03.2026

gez. Klaus Biehl

Bürgermeister der Gemeinde Döschnitz⇔(Siegel)

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Unterweißbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.