Der Gemeinderat der Gemeinde Döschnitz hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 mit Beschluss-Nr.: 014-08/2026 die 1. Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 015-08/2026 den dazugehörigen Finanzplan 2026 beschlossen.
Mit Schreiben vom 09.03.2026 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Es gab keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, sodass mit Schreiben vom 16.03.2026 (Az.: 093.902.51_017(26)_1_03/nheu) mitgeteilt wurde, dass keine Einwände gegen die Bekanntmachung bestehen.
Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 15.04.2026 bis 29.04.2026 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal" in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 210 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Döschnitz für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Döschnitz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 357.245 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 162.200 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 56.650 EUR festgesetzt.
Dabei handelt es sich um das Kreditkontigent aus dem ThürKIpG 2026 - 2029 (Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz 2026 bis 2029).
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v. H. |
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| für sonstige Grundstücke (B) | 455 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 59.540,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Damit tritt die Hebesatzsatzung aus 2025 außer Kraft.
Gemeinde Döschnitz, den 17.03.2026
gez. Klaus Biehl
Bürgermeister der Gemeinde Döschnitz⇔(Siegel)
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Unterweißbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.