Im Februar 2026 war die Aufregung im Schwarzatal groß. Zwei Wolfshunde haben in Unterweißbach drei Schafe gerissen.
Nachdem der Schafsriss bekannt wurde und wir Videomaterial zu gesandt bekommen haben, haben wir sofort das Landratsamt informiert und wir haben über das Wolfskompetenzzentrrum geklärt, ob es sich hier um Wölfe oder Hunde handelt. Danach haben wir den Hundehalter ermittelt und uns erneut an das Landratsamt, insbesondere an das Veterinäramt und das dortige Ordnungsamt gewandt. Das Veterinäramt habe ich gebeten, eine tierschutzrechtliche Kontrolle durchzuführen und auch das zuständige Veterinäramt des Nachbarlandkreises zu informieren.
Wir haben den Wohnort des Hundehalters ermittelt. Der Hundehalter wohnt nicht in der Verwaltungsgemeinschaft.
Anordnungen, gegen den Hundehalter muss aber die Kommune treffen, in der dieser wohnt. Anderenfalls kippt ein Gericht diese Anordnungen. Wir haben sämtliche uns zur Verfügung stehenden Daten und Unterlagen an die entsprechende Kommune übergeben, damit man dort tätig werden kann. Als Maßnahmen kommen die Anordnung eines Wesenstestes für den Hund und die Anordnung einer Zuverlässigkeitsprüfung für den Halter ebenso in Frage, wie das Verbot der Hundehaltung und im Extremfall auch die Tötung der Hunde als letztes Mittel.
Die Verwaltungsgemeinschaft hat jedoch gegen den Hundehalter ein Aufenthaltsverbot bis zum 30.05.2026 ausgesprochen. Dies ist die Maximalzeit, die das Ordnungsbehördengesetz erlaubt. In dieser Zeit darf sich der Hundehalter nicht auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft aufhalten.
Hält sich der Hundehalter nicht an das Aufenthaltsverbot, werden Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergriffen.
Der Hundehalter hielt sich mit seinen Tieren auch auf dem Hundesportplatz Oberweißbach auf. Von dort konnten die Tiere entweichen. Da der Eigentümer des Hundesportplatzes unserer Aufforderung zur Sicherung seines Grundstückes nicht nachgekommen ist, hat die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal" gegen den Eigentümer eine ordnungsbehördliche Verfügung erlassen. Nunmehr ist er verpflichtet, die Einfriedung zu ertüchtigen und so zu gestalten, dass ein Entweichen von Hunden vom Hundesportplatz unmöglich ist. Bis zur Umsetzung dieser Verfügung dürfen auf dem Hundesportplatz keine Hundesportveranstaltungen und auch kein Hundetraining durchgeführt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft hat entsprechendes Nutzungsverbot für den Hundesportplatz erteilt.
Wenn der Eigentümer des Hundeplatzes dem nicht nachkommt, werden wir ebenfalls Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergreifen.
Ulf Ryschka
Gemeinschaftsvorsitzender