In der Gemeinde Cursdorf und der Stadt Schwarzatal, Ortschaft Oberweißbach mit Lichtenhain an der Bergbahn gilt die Gästekarte Schwarzatal. Mit ihr sind die Gäste mobil und können zusätzlich von den attraktiven Erlebnisangeboten der Thüringer Wald Card profitieren. Die Gästekarte bietet einen echten Mehrwert für die Gäste unserer Region.
Nähere Informationen zur Gästekarte finden unter www.Gästekarte Schwarzatal.de
In deutschen Erholungsorten und Kurbädern wird als Gegenleistung der zum Nutzen der Gäste geschaffenen Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen ein Kurbeitrag erhoben.
Die Kurbeitragspflicht sowie die Höhe des Kurbeitrages ergeben sich aus der jeweiligen Kurbeitragssatzung des Urlaubsortes.
Das Erhebungsgebiet ist die Gemeinde Cursdorf und das Gebiet der Ortschaft Oberweißbach mit Lichtenhain an der Bergbahn. Der Erhebungszeitraum ist vom 1.1.-31.12. eines jeden Jahres.
Was wird eigentlich mit dem Kurbeitrag gemacht?
Der Kurbeitrag ist eine wichtige Säule der Finanzierung zur Anschaffung, Unterhaltung und Verwaltung von tourismusspezifischen Anlagen und Einrichtungen. Der Kurbeitrag ermöglicht viele Selbstverständlichkeiten, durch die unsere Gäste ihren Urlaub besser genießen können.
Der Kurbeitrag wird unter anderem verwendet für:
Gemäß der Kurbeitragssatzung ist der Vermieter zur Ausstellung des Meldescheins inklusive der Gästekarte und zum Einzug des Kurbeitrages unmittelbar nach Ankunft der Gäste verpflichtet.
Auch diejenigen, die im Erhebungsgebiet Ferienwohnungen und Wochenendgrundstücke selbst nutzen, sind zur Zahlung eines Kurbeitrages für insgesamt 28 Tage verpflichtet.
Gesetzliche Grundlage:
Die Erhebung des Kurbeitrages basiert auf § 9 Thüringer Kommunalabgabegesetz (ThürKAG) und auf der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Cursdorf und der Kurbeitragssatzung der Stadt Schwarzatal.