Der Gemeinderat der Gemeinde Katzhütte hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 mit Beschluss-Nr.: 212-35/2024 die Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 213-35/2024 den Finanzplan beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Mit Schreiben vom 14.03.2024 wurden die o.g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Prüfung erfolgte mit Schreiben vom 10.04.2024 (Az.: 093.902:51_037(24)_1-03/nheu).
Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 03.05.2024 bis 17.05.2024 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstraße 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 207 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Katzhütte
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Katzhütte folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.068.949,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 195.528,00 € |
ausgeglichen ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 302 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 404 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Katzhütte, den 23.04.2024
gez. Ramona Geyer — (Siegel)
Bürgermeisterin der Gemeinde Katzhütte
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Katzhütte schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.