In seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2025 hat der Wahlausschuss für die Bürgermeisterwahl in der Landgemeinde Stadt Schwarzatal folgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der Wahlberechtigten: | 2893 |
| Zahl der Wähler: | 1621 davon mit Wahlschein 598 |
| Wahlbeteiligung: | 56,0% |
| Zahl der gültigen Stimmen: | 1598 |
| Zahl der ungültigen Stimmen: | 23 |
|
|
|
| Zahl der gültigen Stimmen für die Bewerber: | |
| Krüger, Sascha | 128 |
| Schmidt, Mario | 689 |
| Müller, Frank | 781 |
Da bei der Wahl am 27.04.2025 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 11.05.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr zwischen
|
| Herrn Mario Schmidt |
| und | Herrn Frank Müller |
eine Stichwahl statt.
Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, findet die Stichwahl nicht statt; dann ist die Wahl zu wiederholen.
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Die Wahlbenachrichtigung für die erste Wahl behält ihre Gültigkeit. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. Dies gilt auch für die Wahlberechtigten, die einen Wahlschein für die Stichwahl bereits vor der ersten Wahl beantragt haben.
Im Übrigen können Wahlscheine für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht bereits vor der ersten Wahl einen Wahlschein beantragt hat, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein kann mündlich oder schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal, Einwohnermeldeamt, Standort Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal bis zum 09.05.2025, 18.00 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller muss in dem Antrag seinen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie die Anschrift angeben, an die der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu senden ist. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 10.05.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Ausnahmsweise erhält ein Wahlberechtigter noch bis zum 11.05.2025 bis 15.00 Uhr, auf Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal, Einwohnermeldeamt, Standort Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal einen Wahlschein, wenn
| • | er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, |
| • | die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind, |
| • | das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird oder |
| • | bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. |
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Eine Wahlanfechtung kann erst nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen.
Schwarzatal, den 02.05.2025
Rico Chmilewski
Wahlleiter