Der Stadtrat der Stadt Schwarzatal hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 mit Beschluss-Nr.: 208-27/2023 die Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 209-27/2023 den Finanzplan beschlossen.
Mit Schreiben vom 03.04.2023 wurden die o.g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 03.05.2023 (Az.: 093.902.51_113(23)_1-03/nheu).
Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 15.05.2023 bis 29.05.2023 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstraße 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 207 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Schwarzatal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.385.852,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.296.252,00 € |
ausgeglichen ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 389 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 890.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Stadt Schwarzatal, den 04.05.2023
gez. Kathrin Kräupner — (Siegel)
Bürgermeisterin
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Schwarzatal schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.