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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Deesbach
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Bekanntmachung

der Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahlen zum Gemeinderat Deesbach vom 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2024 das nachfolgende endgültige Ergebnis für die Gemeinderatsmitgliederwahl ermittelt und festgestellt:

Wahlberechtigte gesamt

293

(ohne Wahlschein: 237 /

mit Wahlschein: 56)

Wähler

202

Wahlbeteiligung

68,9 %

Ungültige Stimmabgaben

5

Gültige Stimmabgaben

197

Gültige Stimmen

789

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Gewählt sind folgende Personen/Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses, die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Schloßstraße 24 in 07318 Saalfeld, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Deesbach, 14.06.2024

Claudia Böhm

Wahlleiterin