Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2024 mit Beschluss-Nr.: 114-16/2024 die Nachtragshaushaltssatzung 2024, den Nachtragshaushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 115-16/2024 den dazugehörigen Finanzplan beschlossen.
Mit Schreiben vom 17.05.2024 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Prüfung erfolgte mit Bescheid vom 29.05.2024 (Az.: 093.902.51_5012(24)_2-03/nheu).
Entsprechend der Vorschriften des § 57 i.V.m. 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThüKO) wird die Nachtragshaushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 14.06.2024 bis 29.06.2024 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 208 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 36 Abs. 1 ThürGKG i. V. m. § 60 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
Er ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen dargestellt:
Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben von | 2.010.360 EUR |
| erhöht um | 23.000 EUR |
| auf | 2.033.360 EUR |
und im
Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben von | 649.160 EUR |
| erhöht um | 30.700 EUR |
| auf | 679.860 EUR |
§ 2
-unverändert-
§ 3
-unverändert-
§ 4
-unverändert-
§ 5
-unverändert-
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft.
Schwarzatal, den 04.06.2024
gez.
Ulf Ryschka
Gemeinschaftsvorsitzender
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.