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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 7/2023
Stadt Schwarzatal
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Festsetzung privatrechtlicher Entgelte der Landgemeinde Stadt Schwarzatal für die Nutzung gemeindlichen Eigentums

Fassung vom 02.03.2023

Begriffsbestimmung

Vereine:

alle eingetragenen Vereine (e.V.) mit Sitz in der Landgemeinde Stadt Schwarztal

Privat:

alle Privatpersonen oder Gewerbetreibende

Allgemeine Grundsätze

Für die Räumlichkeiten in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr ist die Nutzung für private Feiern ausschließlich Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bzw. der Feuerwehrvereine gestattet. In diesem Fall wird ein Unkostenbeitrag von 50,00 EUR erhoben.

Für alle Vereinsräumlichkeiten und den Jugendclub „Mühlwiese“ ist die Nutzung für private Feiern ausschließlich Vereinsmitgliedern gestattet. In diesem Fall wird ein Unkostenbeitrag von 50,00 EUR erhoben.

Eine Anmeldung dieser Veranstaltungen ist in jedem Fall erforderlich.

Für die Seniorennachmittage gelten gesonderte Vereinbarungen mit den AWO-Ortsvereinen bzw. dem Träger.

Für weitere gemeindliche Einrichtungen werden folgende Entgelte festgelegt:

Ortschaft Oberweißbach

JugendclubGabelweg 2

100,00

50,00

Ortschaft Mellenbach-Glasbach

GemeindezentrumKarl-Marx-Straße 24

- Saal (inkl. Bar und Teeküche)

150,00

75,00

- Teeküche

75,00

40,00

SportlerheimOskar-Heinze-Straße

100,00

50,00

Überdachung KegelbahnOskar-Heinze-Straße

50,00

25,00

Ortschaft Meuselbach-Schwarzmühle

Vereinshaus „Zum Hirsch“Laubtalstraße 14

- Saal

120,00

60,00

- Gaststube

85,00

45,00

- Galerie

85,00

45,00

- Kellerbar

100,00

50,00

- Küche

20,00

10,00

Meuselbacher KuppeKuppenberg 1

200,00

100,00

Schwarzatal, den 30.05.2023

Kathrin Kräupner

Bürgermeisterin