Uns erreichen jeden Monat zahlreiche Beiträge von Vereinen und anderen Einrichtungen der Stadt und der Gemeinden, die in unserem Amtsblatt über Veranstaltungen, Jubiläen und sonstige Anlässe berichten wollen. Über das rege Interesse freuen wir uns sehr. Es stellt uns jedoch auch vor große Herausforderungen. Bitte sehen Sie es uns nach, wenn wir nicht alle Ihre Beiträge veröffentlichen können oder die Artikel aus Kapazitätsgründen kürzen müssen. Auch ist nicht immer eine Veröffentlichung aller zugesandten Bilder möglich. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Bitte denken Sie daran, sich das Einverständnis der betroffenen Personen oder der Sorgeberechtigten, sofern es sich um minderjährige Kinder handelt, vorab einzuholen und uns dies mitzuteilen. Dies ist besonders bei Fotografien wichtig und wir behalten uns vor, von der Veröffentlichung der Fotos, ohne die übermittelte Einverständniserklärung, abzusehen.
Bei Danksagungen an Firmen bzw. Gewerbetreibende bekamen wir vom Verlag die Information, dass die Nennung der Sponsoren im übertragenen Sinne Werbung für die Unternehmen darstellt. Auch dürfen bei Veranstaltungen Musikbands, Musiker und DJ’s aus demselben Grund nicht namentlich genannt werden. Wir als Herausgeber verstoßen damit gegen das gültige Wettbewerbsrecht, da nicht alle Gewerbebetriebe gleichbehandelt, sondern einige bevorzugt werden. Um dies zu verhindern, bitten wir unbedingt um Beachtung unserer Hinweise. Ihre Einsendungen werden weiterhin vor Veröffentlichung durch uns geprüft und gegebenenfalls bearbeitet.
Inserate von nicht kommunalen Einrichtungen oder Privatpersonen stellen grundsätzlich kostenpflichtige Anzeigen dar, die die Verwaltungsgemeinschaft bzw. die Mitgliedsgemeinden nicht in ihrem Textteil veröffentlichen dürfen. Diese sind über den Verlag zu schalten und erscheinen im Anzeigenteil des Amtsblattes. Die Kontaktdaten der zuständigen Kollegen bei der Linus Wittich Medien KG finden sie ebenfalls dort.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Ryschka
Gemeinschaftsvorsitzender