Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 7/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Mitteilung

zur 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ vom 13.04.2020

Der Gemeinschaftsversammlung hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 mit Beschluss-Nr.: 116-16/2024 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ vom 13.04.2020, mit seinen Anlagen beschlossen.

Mit Schreiben vom 24.05.2024 wurde der o.g. Beschluss dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese bestätigte den Eingang der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ vom 13.04.2020 mit Schreiben vom 14.06.2024 (AZ.: 093.020:05_001_5012(24)1-03/sege).

Entsprechend der Vorschriften des § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ vom 13.04.2020 öffentlich bekanntgemacht:

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ vom 13.04.2020

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändertdurch Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat die Gemeinschaftsversammlung derVerwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Sitzung am 23.04.2024 die folgende 1.Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ beschlossen:

Artikel 1

Inhalt der Änderung

§ 6 „Entschädigung“ Abs. 2 - erhält folgende neue Fassung:

(2)

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei der Beratung und Entscheidung der Gemeinschaftsversammlung als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 25,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ tritt Zum 01.01.2024 in Kraft.

Schwarzatal, den …………………………….

Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“

gez. Ryschka — -Siegel-

Gemeinschaftsvorsitzender

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ Nr. 7/ 28. Woche (06. Jahrgang) vom 12.07.2024.