In der
| Gemeinde: | Meura | Gemarkung: | Meura |
| Flur: | 1 | Flurstück: | 275, 294/4 |
| benachbarte Flurstücke: | 667/296, 399/277, 276, 141/6, 641/279, 640/279, 291, 278/1, 278/2 und 294/1 | ||
| wurde eine | [x] | Grenzfeststellung | und eine |
| [x] | Grenzwiederherstellung | |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 16.06.2025 bis 18.07.2025 zu den bekannten Öffnungszeiten
in den Diensträumen der Stadtverwaltung Schwarzatal,
Markt 5, 98744 Schwarzatal
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungs-frist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. FH Hubertus Stolze, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Piesauer Str. 2, 98724 Neuhaus a. Rwg. Widerspruch eingelegt werden.
Neuhaus a. Rwg., den 16.05.2025
H. Stolze